1. Elektrische Geräte, insbesondere Heizgeräte
Heizgeräte wie zum Beispiel der Fön oder auch das Glätteisen gehören für viele Reisende zur Standardausrüstung im Koffer. Doch auf einem Kreuzfahrtschiff sollten diese Dinge besser zuhause bleiben. Warum eigentlich? Streng gesagt unterliegen diese Vorschriften den Sicherheitsbestimmungen an Bord. Denn wenn erst einmal ein Brand durch ein liegengelassenes Glätteisen entsteht, ist es logischerweise schwieriger, sich von dieser Gefahr zu entfernen als in einem Hotel. MSC Cruises, AIDA Cruises und auch Costa Kreuzfahrten verbieten diese hitzeerzeugenden Gegenstände an Bord ausdrücklich. Schmuggeleien sind leider aussichtslos, denn alle Koffer werden bei Antreten der Kreuzfahrt durchleuchtet und nicht erlaubte Gegenstände, wie zum Beispiel der Fön, konfisziert und nach der Reise wieder ausgehändigt. Eine Ausnahme macht hier TUI Cruises: Hier dürfen Sie Ihren Fön oder Ihr Glätteisen mitnehmen.
Einen ausführlichen Artikel zum Thema „Fön an Bord“ finden Sie hier.
2. Rauschmittel, Betäubungsmittel und Alkohol
Wie auch in anderen öffentlichen Orten, ist es auf einem Kreuzfahrtschiff nicht gestattet, jegliche Art von Betäubungsmittel, darunter auch medizinisches Marihuana, mit sich zu führen. Auch Alkohol darf bei der Einschiffung nicht mit an Bord genommen werden. Jedoch darf bei einem Landgang während der Kreuzfahrt ein Liter pro Person (die Person muss über 18 sein) wieder mit an Bord genommen werden; so eine Regelung von AIDA Cruises. Andere Reedereien verbieten es grundsätzlich, eigenen Alkohol mit an Bord zu nehmen, so zum Beispiel Norwegian Cruise Line, MSC Cruises und Costa Kreuzfahrten.
3. Lebensmittel
Wer hätte es gedacht, auch eigene Lebensmittel dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Insbesondere sind das Lebensmittel wie Fleisch, Geflügel, Fisch, Milch sowie Obst und Gemüse. Eine Ausnahme wird bei den Lebensmitteln gemacht, die professionell vom Hersteller verpackt worden sind. Das sind zum Beispiel Trockenware, Gewürze und Süßigkeiten. Wer dennoch befürchtet, mit seiner Lebensmittelunverträglichkeit an Bord nicht ausreichend versorgt zu sein, der sei beruhigt. So gut wie alle Reedereien sind auf jede Art von Unverträglichkeit eingestellt. Wer mit Baby reist, darf sogar seine eigene Babynahrung an Bord nehmen.
4. Chemikalien
Neben Betäubungsmitteln, dürfen auch keine Chemikalien mit an Bord genommen werden. Das sind besonders entflammbare Substanzen wie Benzin, Brennspiritus, Bleichmittel etc. Wie auch bei den hitzeerzeugenden Gegenständen besteht auch hier die Gefahr eines möglichen Feuers.
5. Waffen
Hier sind sich alle Reedereien einig, an Bord sind jegliche Arten von Waffen verboten. AIDA zum Beispiel fasst diese Gegenstände unter „Jegliche Gegenstände, die als Offensivwaffen eingesetzt werden können“ zusammen. Darunter zählen unter anderem auch Pfeffersprays und auch ein Baseballschläger. Waffenattrappen und Spielzeugwaffen sollten besser auch nicht an Bord gebracht werden. Jegliche Arten von Messern mit einer Klingenlänge von über 10cm sind ebenfalls verboten.
6. Fahrräder
Wer meint, mit seinem eigenen Fahrrad die angesteuerten Destinationen günstiger erkunden zu können, als mit einem Mietfahrrad der Reederei, der ist auf fast jedem Schiff an der falschen Adresse. AIDA, NCL und TUI Cruises verbieten es, die eigenen Fahrräder (auch Klappräder) an Bord mitzunehmen. Auch individuelle Transportmittel wie Segways, Hoverboards und Skooter sind nicht an Bord erlaubt. Wer dennoch nicht auf einen Drahtesel verzichten möchte, findet bei jeder Reederei eine breite Auswahl an Radausflügen die mit einem Mietfahrrad der Reederei durchgeführt werden. Auch bei uns finden Sie eine große Auswahl an Rad- und Schiffsreisen. Lassen Sie sich gerne von uns beraten. (Verweis)
7. Drohnen
Laut AIDA dürfen keine Drohnen und Mikrokopter an Bord genommen werden. NCL fast dies unter „ferngesteuerte und autonom fliegende Geräte, Spielzeuge und Drohnen“ zusammen. Grund des Verbots ist Möglichkeit der unerlaubten Bild- und Filmaufnahmen an Bord. Dadurch können Personen auf den Bildern oder Videos erscheinen, die dies höchstwahrscheinlich nicht möchten und die auch strafrechtlich gegen den Produzenten vorgehen könnten. Um sich so einen Stress zu ersparen sollte auf die Mitnahme der eigenen Drohne und ganz besonders der Gebrauch von dieser an Bord verzichtet werden. TUI Cruises erlaubt Drohnen nur für den Gebrauch an Land. Das heißt hier können die eigenen Drohnen mit an Bord genommen werden.
Wer dennoch nicht darauf verzichten möchte, die schönsten Urlaubsmomente festzuhalten, ist in der „Fotowelt“ von AIDA und in der „Fotogalerie“ bei einer Mein Schiff-Kreuzfahrt von TUI Cruises an der richtigen Stelle. Hier gibt es eine große Auswahl an Möglichkeiten, die schönsten Erinnerungen an die Reise festzuhalten.