Vorsicht, Zoll!
Souvenirs aus dem Urlaub
Vorsicht, Zoll!
Die Auswahl an Reise-Souvenirs hat sich im Laufe der Jahre stark verändert. Der Wandteller und der kleine Eiffelturm aus Plastik haben ausgedient, das Souvenir muss jetzt ausgefallener und extravaganter sein. Doch viele Dinge dürfen in Deutschland gar nicht eingeführt werden, geschweige denn aus dem Urlaubsland ausgeführt. Aus der anfänglichen Freude wird so ein böses Erwachen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und der Zoll ist erbarmungslos. Ein toller Urlaub wird so zu einem unschönen Erlebnis.
Falls sich der ein oder andere Kreuzfahrer jetzt nicht angesprochen fühlt, weil er nicht per Flugzeug zum Abfahrtsort reist, der irrt: Die Zollbestimmungen gelten nicht nur für Flugreisende! Auch Kreuzfahrtpassagiere werden bei Rückkehr aus einem Nicht-EU-Land durch den Zoll geschickt. Unter anderem ist zum Beispiel das beliebte Kreuzfahrt-Domizil Norwegen kein EU-Mitglied.
Lesen Sie weiter und erfahren Sie, welche Souvenirs Sie auf gar keinen Fall mit nach Deutschland nehmen sollten! (Alle Angaben ohne Gewähr)
# Verboten: Muscheln, Korallen, Schnecken
Muscheln gibt es doch hier am Strand wirklich genug, oder? Und die Muschel ist so groß und glitzert so schön. Da könnte doch keiner etwas dagegen haben… - leider ist es nicht ganz so einfach!Muscheln sind so ziemlich die beliebtesten Urlaubsmitbringsel, die es gibt, denn zumeist sind sie kostenlos und zuhauf an Stränden vorhanden. Doch Vorsicht: Die Einfuhr einiger Arten ist nur begrenzt erlaubt oder sogar streng verboten. Gerade große Muschelschnecken oder handtellergroße Muscheln dürfen häufig nicht eingeführt werden. Informieren Sie sich besser vorher, welche Arten Sie auf keinen Fall im Gepäck mitnehmen sollten.
Tote Korallenstücke sollten dem Strand zuliebe auch dort bleiben, denn er bildet den Strand des nächsten Jahres. Viele Korallenarten stehen zudem unter Schutz, Steinkorallen beispielsweise sind als Souvenir überall auf der Welt tabu. Auch bei Schneckenhäusern ist Vorsicht geboten: die schöne gedrehte Fechterschnecke steht unter Schutz. Trotzdem kann man sie in der Karibik bei vielen Händlern als „Conch“ kaufen – bei mehr als drei Exemplaren für den persönlichen Gebrauch wird der Zoll jedoch tätig.
Zudem sollte auch der ökologische Aspekt betrachtet werden: Wenn wirklich jeder Urlauber seinen Beutel Muscheln vom Urlaubsort nach Hause bringt, ist es mit den bunten Muschelstränden auch irgendwann vorbei. Korallen und Schnecken tragen dazu maßgeblich zur Gesundheit unserer Ökosysteme bei und sollten mit der nötigen Behutsamkeit behandelt werden.
Gleiches wie für Muscheln, Korallen und Schnecken gilt auch für Seeigel und Seesterne, Haifischzähne oder Flossen – auch in Schmuck oder von Straßenhändlern gekauft. Händler können übrigens keine Bescheinigungen für die Unbedenklichkeit eines Souvenirs erstellen, auch wenn sie es beteuern. Nur hierfür zuständige Behörden sind dazu befugt.

# Verboten: Sand und Kiesel
Schwarz, rot, gelb, leuchtend weiß – Sand gibt es in vielen schönen Farben und eignet sich hervorragend als Urlaubsmitbringsel – zumindest vermeintlich, denn Sand aus einem Urlaubsland kann spätestens am Zoll sehr teuer werden! Viele Strände sind Naturschutzgebiete, zudem verschwinden Strände rund um die Welt wie Gletscher, Touristen nehmen jedes Jahr tonnenweise Sand mit nach Hause.Ein Beispiel: Die Ausfuhr von Sand ist in Italien streng verboten, wer es trotzdem tut, muss mit einem Bußgeld von 500 - 3.000 Euro rechnen. Gesetzlich verboten ist dabei „jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kieseln oder Quarzgestein, auch in kleinster Menge“. Sardinien ist ebenso streng - hier gilt also: Finger weg!
Besonders schöne Souvenirs sind auch die Kieselsteine am Strand, zum Beispiel die der griechischen Insel Skiathos, denn sie sind wunderschön rund geschliffen, weiß und lassen das Meer traumhaft glitzern. Reichlich Besucher bedienen sich Jahr für Jahr an den schönen Steinen, so dass das Landschaftsbild der Insel sich bereits beträchtlich verändert hat. Die Regierung lenkt nun dagegen, es droht beim Kieselstein-klau 400 bis 1.000 Euro Strafe.

#Verboten: Pelze, Lederwaren, Elfenbein, Schlangenhaut, Schildkrötenpanzer
- Elefantenleder
- Pelzmäntel und Felle von exotischen Tieren und Wildkatzen
- Produkte von Affen (Bushmeat)
- Ausgestopfte Vögel
- Kaiman- oder Schlangenleder und deren Produkte
- Schildpatt oder Meeresschildkröten und deren Produkte
- Orchideen, Tillandsien oder Kakteen
- Produkte aus Muschelschalen, Muscheln oder Schneckenschalen
- Mehr als 125 g Kaviar (Stör gilt als bedrohte Tierart)
