Vorsicht, Zoll!

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Souvenirs aus dem Urlaub

Vorsicht, Zoll!

Katharina Borowy
06.05.2020
Muscheln, Sand, Schmuck, ein vermeintliches Marken-T-Shirt, das günstige iPad... – noch schnell ein persönliches Mitbringsel vom Urlaubsort für die Liebsten daheim mitbringen. Kein Problem... - oder doch?

Die Auswahl an Reise-Souvenirs hat sich im Laufe der Jahre stark verändert. Der Wandteller und der kleine Eiffelturm aus Plastik haben ausgedient, das Souvenir muss jetzt ausgefallener und extravaganter sein. Doch viele Dinge dürfen in Deutschland gar nicht eingeführt werden, geschweige denn aus dem Urlaubsland ausgeführt. Aus der anfänglichen Freude wird so ein böses Erwachen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und der Zoll ist erbarmungslos. Ein toller Urlaub wird so zu einem unschönen Erlebnis.
Falls sich der ein oder andere Kreuzfahrer jetzt nicht angesprochen fühlt, weil er nicht per Flugzeug zum Abfahrtsort reist, der irrt:  Die Zollbestimmungen gelten nicht nur für Flugreisende! Auch Kreuzfahrtpassagiere werden bei Rückkehr aus einem Nicht-EU-Land durch den Zoll geschickt. Unter anderem ist zum Beispiel das beliebte Kreuzfahrt-Domizil Norwegen kein EU-Mitglied.
Lesen Sie weiter und erfahren Sie, welche Souvenirs Sie auf gar keinen Fall mit nach Deutschland nehmen sollten! (Alle Angaben ohne Gewähr)

# Verboten: Muscheln, Korallen, Schnecken

Muscheln gibt es doch hier am Strand wirklich genug, oder? Und die Muschel ist so groß und glitzert so schön. Da könnte doch keiner etwas dagegen haben… - leider ist es nicht ganz so einfach!

Muscheln sind so ziemlich die beliebtesten Urlaubsmitbringsel, die es gibt, denn zumeist sind sie kostenlos und zuhauf an Stränden vorhanden. Doch Vorsicht: Die Einfuhr einiger Arten ist nur begrenzt erlaubt oder sogar streng verboten. Gerade große Muschelschnecken oder handtellergroße Muscheln dürfen häufig nicht eingeführt werden. Informieren Sie sich besser vorher, welche Arten Sie auf keinen Fall im Gepäck mitnehmen sollten.

Tote Korallenstücke sollten dem Strand zuliebe auch dort bleiben, denn er bildet den Strand des nächsten Jahres. Viele Korallenarten stehen zudem unter Schutz, Steinkorallen beispielsweise sind als Souvenir überall auf der Welt tabu. Auch bei Schneckenhäusern ist Vorsicht geboten: die schöne gedrehte Fechterschnecke steht unter Schutz. Trotzdem kann man sie in der Karibik bei vielen Händlern als „Conch“ kaufen – bei mehr als drei Exemplaren für den persönlichen Gebrauch wird der Zoll jedoch tätig.

Zudem sollte auch der ökologische Aspekt betrachtet werden: Wenn wirklich jeder Urlauber seinen Beutel Muscheln vom Urlaubsort nach Hause bringt, ist es mit den bunten Muschelstränden auch irgendwann vorbei. Korallen und Schnecken tragen dazu maßgeblich zur Gesundheit unserer Ökosysteme bei und sollten mit der nötigen Behutsamkeit behandelt werden.

Gleiches wie für Muscheln, Korallen und Schnecken gilt auch für Seeigel und Seesterne, Haifischzähne oder Flossen – auch in Schmuck oder von Straßenhändlern gekauft. Händler können übrigens keine Bescheinigungen für die Unbedenklichkeit eines Souvenirs erstellen, auch wenn sie es beteuern. Nur hierfür zuständige Behörden sind dazu befugt.

Ein Schneckenhaus am Strand
Schneckenhäuser - ein beliebtes Souvenir

# Verboten: Sand und Kiesel

Schwarz, rot, gelb, leuchtend weiß – Sand gibt es in vielen schönen Farben und eignet sich hervorragend als Urlaubsmitbringsel – zumindest vermeintlich, denn Sand aus einem Urlaubsland kann spätestens am Zoll sehr teuer werden! Viele Strände sind Naturschutzgebiete, zudem verschwinden Strände rund um die Welt wie Gletscher, Touristen nehmen jedes Jahr tonnenweise Sand mit nach Hause.
Ein Beispiel: Die Ausfuhr von Sand ist in Italien streng verboten, wer es trotzdem tut, muss mit einem Bußgeld von 500 - 3.000 Euro rechnen. Gesetzlich verboten ist dabei „jede Art von Veränderung der  Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kieseln oder Quarzgestein, auch in kleinster Menge“. Sardinien ist ebenso streng - hier gilt also: Finger weg!

Besonders schöne Souvenirs sind auch die Kieselsteine am Strand, zum Beispiel die der griechischen Insel Skiathos, denn sie sind wunderschön rund geschliffen, weiß und lassen das Meer traumhaft glitzern. Reichlich Besucher bedienen sich Jahr für Jahr an den schönen Steinen, so dass das Landschaftsbild der Insel sich bereits beträchtlich verändert hat. Die Regierung lenkt nun dagegen, es droht beim Kieselstein-klau 400 bis 1.000 Euro Strafe.

Kiesel am Strand
Auch Kiesel bleiben am besten dort, wo sie sind

#Verboten: Pelze, Lederwaren, Elfenbein, Schlangenhaut, Schildkrötenpanzer

Viele Urlaubsländer halten es mit dem Tierschutz nicht, wie wir es von Zuhause gewohnt sind. Tiere sind keine Souvenirs! Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden von denen unterstützt, die im Urlaubsland Pelze oder Lederwaren von geschützten Tierarten erwerben. Zudem droht ein Bußgeld oder Strafverfahren bei Einfuhr. Auch bei Pelzen und Lederwaren von nicht geschützten Arten sollte man vorsichtig sein und lieber die Finger von lassen - Haltungsbedingungen werden hier entweder gar nicht oder nicht so streng kontrolliert und können mitunter grausam sein. 

Auch bei Elfenbein und Schlangenhaut sowie Schildpatt bzw. Schildkrötenpanzer und daraus hergestellte Waren oder Schmuck sollte man nicht zugreifen. Das ist illegaler Handel mit bedrohten Arten – und wird so auch bestraft. Wer erwischt wird, dem droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Im Washingtoner Artenschutzabkommen ist der Handel mit bedrohten Tierarten geregelt. Händlern von Märkten, die beteuern, dass deren Ware legal sei, sollte man nicht glauben. Diese Produkte können schon bei Abflug aus dem Urlaubsort zu Problemen führen.

Dass keine lebendigen Tiere ins Gepäck gehören, versteht sich von selbst.

Übrigens: Auch Bestandteile von Hautcremes, Arzneimitteln der asiatischen Medizin oder Nahrungsergänzungsprodukte können von geschützten Arten stammen und am Zoll zu Problemen führen.

Nicht ein- bzw. ausgeführt werden darf außerdem:

  • Elefantenleder
  • Pelzmäntel und Felle von exotischen Tieren und Wildkatzen
  • Produkte von Affen (Bushmeat)
  • Ausgestopfte Vögel
  • Kaiman- oder Schlangenleder und deren Produkte
  • Schildpatt oder Meeresschildkröten und deren Produkte
  • Orchideen, Tillandsien oder Kakteen
  • Produkte aus Muschelschalen, Muscheln oder Schneckenschalen
  • Mehr als 125 g Kaviar (Stör gilt als bedrohte Tierart)
Eine Schildkröte
Panzer stehen Schildkröten viel besser als uns!

# Verboten: Plagiate

Uhren, Handtaschen, Schuhe, T-Shirts, ... – die Welt der Plagiate ist riesig. Wenn Sie ein Markenteil im Urlaubsland zu einem Spottpreis erstehen, sollten Sie hellhörig werden: Vermutlich handelt es sich hierbei um eine Fälschung. Markenpiraterie wird streng bestraft, sollte der Verdacht aufkommen, dass Sie die gekauften Produkte gewerblich nutzen möchten. Der Zoll drückt jedoch höchstwahrscheinlich ein Auge zu, sollte die Ware keinen kommerziellen Charakter haben. Kaufen Sie also nur für den eigenen Bedarf ein.

#Verboten: Antiquitäten

Bei Antiquitäten auf Märkten im Urlaubsland kann man ebenfalls zu 99% davon ausgehen, dass es sich um Fälschungen handelt. Sollten Sie vom Zoll erwischt werden, wäre das sogar noch die harmloseste Variante: Wer echte Antiquitäten oder Kunstgegenstände nach Deutschland mitbringt, ohne Sie zu deklarieren, macht sich strafbar; bei illegalem „Kulturgut“ muss man sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Die Türkei beispielsweise droht bei Erwerb, Besitz und Ausfuhr von Antiquitäten mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren. Auch bearbeitete Steine sind Kulturgut. Seien Sie ebenso vorsichtig bei Teppichen, Münzen, Bruchstücken von Säulen, Gebäuden oder Statuen. In Sri Lanka gilt sogar schon als Antiquität, was älter als 50 Jahre ist.

# Die erlaubte Freigrenze

Was ist denn nun erlaubt? Bei einer Reise aus einem Land außerhalb der europäischen Union dürfen bei Flug- oder Seereisen Waren in einem Wert von insgesamt 430 Euro p.P. nach Deutschland eingeführt werden. Bei jüngeren Reisenden (unter 16 Jahre) liegt die Grenze bei 175 Euro. Dieser Wert gilt für Genussmittel (Zigaretten, Alkohol, ...) und sonstige Waren zusammengerechnet.

Alle Waren, die diesen Betrag übersteigen, müssen bei der Einreise dem Zoll gemeldet werden. Tun Sie dies nicht und werden erwischt, droht eine Geldbuße wegen Steuerhinterziehung. Dabei liegen Sie in der Pflicht, dem Zoll mit Quittungen und Abrechnungen glaubhaft zu machen, dass der Warenwert die Freigrenze nicht übersteigt oder die Schweizer Uhr schon bei Ausreise in ihrem Besitz war.
Es ist also gar nicht so einfach, alle Zoll-Vorschriften zu beachten! Viele weitere Informationen zu Freimengen und Wertgrenzen, zur Einfuhr und Ausfuhr von Gegenständen sowie allerlei Wissenswertes finden Sie auf der Reise-Seite des deutschen Zolls:

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html

Der Zoll bietet auch die praktische App "Zoll und Reise" an, so sind Sie auch unterwegs beim Souvenirkauf immer auf der sicheren Seite!

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