Handgepäckbestimmungen
Bei vielen Fluggesellschaften dürften Sie in den Flieger eine Tasche beziehungsweise einen kleinen Koffer und ein Zusatzgepäck nehmen. Als Zusatzgepäck zählt in der Regel eine kleine Handtasche oder eine Laptoptasche. Wie groß und schwer das Handgepäckstück sein darf, ist je nach Airline unterschiedlich. Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Airline. Oftmals finden Sie die Bestimmungen auch auf Ihrer Buchungsbestätigung. Halten Sie sich an die vorgegebenen Maße, um später am Flughafen nicht für Übergepäck zahlen zu müssen. Dies kann oft teuer werden und es ist möglich, dass Ihr Handgepäck in den Frachtraum muss.
Bis dato entscheidet jede Airline selber, welche Maße erlaubt sind. Bald soll es laut Iata eine neue einheitliche Regelung in puncto Handgepäck geben. Diese wollen über 30 Fluggesellschaften schon bald einführen. Die Maße für Handgepäckskoffer sollen nun kleiner werden. Dies soll dafür sorgen, dass alle Gepäckstücke an Bord einen Platz finden und bei den Fluggästen für mehr Klarheit aufgrund von Standards sorgen. Wann welche Airline die einheitlichen Maße einführt, bleibt abzuwarten (Stand 07/2024).
Auf dem Flug dürfen Sie Flüssigkeiten im Handgepäck mitführen. Im Gegensatz zum Gepäck, welches in den Frachtraum kommt, gibt es beim Handgepäck jedoch spezifische Bedingungen, was Größe und Mitnahme anbelangt. So dürfen Wasserflaschen zum Beispiel nur leer mit in den Flieger genommen werden.
Tipp: Nehmen Sie sich eine leere Flasche mit und füllen Sie diese nach der Sicherheitskontrolle wieder auf. In vielen Flughäfen gibt es Wasserspender, an denen Sie sich kostenlos die Flaschen wieder auffüllen können. Getränke sind am Flughafen nämlich meist recht teuer.
Flüssigkeiten müssen im Handgepäck in einen wiederverschließbaren und durchsichtigen Beutel gepackt werden. Unter Flüssigkeiten fallen übrigens auch Cremes und Pasten. Die Cremes und Flüssigkeiten dürfen jeweils nur 100 ml enthalten. Dabei ist es übrigens egal, wie viel in der Verpackung noch drin ist. Sind in der Verpackung beispielsweise noch 100 ml drin, aber auf der Verpackung sind 500 ml angegeben, dürfen Sie dies nicht mitführen. Am besten eignen sich Reisegrößen oder kleine Behälter, in die Sie die Creme oder das Duschgel umfüllen. Es darf sich insgesamt nur 1 L Flüssigkeit in dem Beutel befinden. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel maximal 10 Behälter mit jeweils 100 ml in den Beutel füllen dürfen. Jeder Passagier darf einen Beutel mit sich führen. Dieser muss bei den meisten Flughäfen bei der Sicherheitskontrolle aus dem Koffer oder Rucksack genommen werden.
An einigen Flughäfen wie zum Beispiel in Frankfurt, Berlin oder München soll es bald möglich sein, die Flüssigkeiten im Handgepäckskoffer zu lassen und bei der Sicherheitskontrolle nicht vorzeigen zu müssen. Mit dieser neuen Technik soll auch die Größe der Behälter angepasst bzw. das Gesamtvolumen verdoppelt werden. Die neue Technik hat darüber hinaus den Vorteil, dass Geräte wie Laptops und Smartphones ebenfalls in der Tasche bleiben können. Die Technik ist an verschiedenen Flughäfen bereits vereinzelt im Einsatz.
Dass Sie keine Flüssigkeiten ab 100 ml mit ins Flugzeug nehmen dürfen, wissen Sie nun. Doch wie sieht es mit Essen aus? Hier gibt es Entwarnung: Das selbstgeschmierte Käsebrot oder die fein geschnittenen Gemüsesticks dürfen Sie mit an Bord nehmen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie keine Flüssigkeiten mitnehmen, die die 100 ml-Marke überschreiten. Hierunter fallen nämlich auch Marmeladen oder andere Aufstriche. Nehmen Sie bei der Essensauswahl jedoch Rücksicht auf Ihre Mitreisenden und lassen Sie stark riechende Lebensmittel besser zuhause. Achten Sie zudem darauf, Ihren Sitzplatz sauber zu hinterlassen nach dem Essen.
Wie bereits erwähnt, dürfen Flüssigkeiten nur bis zu 100 ml mitgenommen werden. Was ist aber, wenn Sie Medikamente während des Fluges brauchen, die mehr als 100 ml enthalten? In der Regel sind Medikamente von dieser Bestimmung ausgenommen. Es ist jedoch wichtig, sich vor Reiseantritt eine Bescheinigung vom Arzt oder der Ärztin einzuholen, um Missverständnisse bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.
Auch Babynahrung unterliegt der 100 ml-Regel nicht. Hier gibt es genauso wie bei Medikamenten eine Sonderregelung. Jedoch sollten Sie das, was Sie nicht benötigen, im Aufgabegepäck transportieren.
Gegenstand | Darf der Gegenstand ins Handgepäck? |
Schere | Ja, bis zu 6 cm Klingenlänge |
Nagelfeile | Ja, bis zu 6 cm Länge und wenn sie nicht spitz endet |
Feuerzeug und Streichhölzer | Ja, ein Gas-/Einwegfeuerzeug oder eine Packung Streichhölzer. Verboten sind Benzinfeuerzeuge. |
Messer | Bis zu einer Klingenlänge von 6 cm, sonst nicht |
Rasierer | Ja, wenn die Klinge eingebettet ist |
Rasierklingen | Nein |
Feuerwerkskörper und explosive Gegenstände | Nein |
Übrigens: Hunde dürfen nicht mit ins Handgepäck genommen werden. Zumindest benötigen Sie eine spezielle Transportbox und dürfen nur eine bestimmte Größe aufweisen, wenn sie in der Kabine mitfliegen sollen. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Airline über die geltenden Bestimmungen.
Stand 07/2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die geltenden Bestimmungen bei Ihrer Airline.
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